Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1968 - IV B 78.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,6002
BVerwG, 17.01.1968 - IV B 78.66 (https://dejure.org/1968,6002)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1968 - IV B 78.66 (https://dejure.org/1968,6002)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1968 - IV B 78.66 (https://dejure.org/1968,6002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,6002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Überholte Sachdarstellung im gerichtlichen Verfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks"

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1968 - IV B 78.66
    Auf die Vorschrift des § 11 Abs. 1 RGaO jedoch könnten sich die Kläger nicht berufen, da diese Vorschrift, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - in NJW 1967, 1770 [1771]), keine nachbarschützende Funktion hat.
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65

    Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1968 - IV B 78.66
    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat, finden - solange kein Bebauungsplan unter der Geltung der Baunutzungsverordnung erlassen ist - die Vorschriften dieser Verordnung noch keine Anwendung (vgl. Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - in BVerwGE 26, 103 [105]); vielmehr beurteilt sich die Zulässigkeit der dem Beigeladenen genehmigten Garagen noch nach den Vorschriften der Reichsgaragenordnung, insbesondere nach deren § 11. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs, gegen die nach dem zu a) Gesagten begründete Verfahrensrügen nicht erhoben werden können, liegt die beabsichtigte Garagenanlage nicht in einem besonders geschützten Gebiet des § 11 Abs. 2 RGaO.
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV B 144.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1968 - IV B 78.66
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Aufklärungspflicht des Gerichts nicht besteht, wo die Beteiligten - wie es hier der Fall war - ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen (vgl. z.B. Beschluß vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV B 144.65 - mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht