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BVerwG, 17.01.1968 - IV B 78.66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Überholte Sachdarstellung im gerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.02.1966 - 241 I 65
- BVerwG, 17.01.1968 - IV B 78.66
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks" …
Auszug aus BVerwG, 17.01.1968 - IV B 78.66
Auf die Vorschrift des § 11 Abs. 1 RGaO jedoch könnten sich die Kläger nicht berufen, da diese Vorschrift, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 10.65 - in NJW 1967, 1770 [1771]), keine nachbarschützende Funktion hat. - BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65
Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO
Auszug aus BVerwG, 17.01.1968 - IV B 78.66
Wie der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat, finden - solange kein Bebauungsplan unter der Geltung der Baunutzungsverordnung erlassen ist - die Vorschriften dieser Verordnung noch keine Anwendung (vgl. Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - in BVerwGE 26, 103 [105]); vielmehr beurteilt sich die Zulässigkeit der dem Beigeladenen genehmigten Garagen noch nach den Vorschriften der Reichsgaragenordnung, insbesondere nach deren § 11. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs, gegen die nach dem zu a) Gesagten begründete Verfahrensrügen nicht erhoben werden können, liegt die beabsichtigte Garagenanlage nicht in einem besonders geschützten Gebiet des § 11 Abs. 2 RGaO. - BVerwG, 19.10.1966 - IV B 144.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.01.1968 - IV B 78.66
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Aufklärungspflicht des Gerichts nicht besteht, wo die Beteiligten - wie es hier der Fall war - ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen (vgl. z.B. Beschluß vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV B 144.65 - mit weiteren Nachweisen).